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Neuregelung zur Befristung und Teilzeitarbeit |
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Das Anfang 2001 in Kraft getretenen Gesetz über Teilzeitarbeit
und befristete Arbeitsverträge enthält wesentliche Neuerungen. In Betrieben mit
in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmern haben Arbeitnehmer nunmehr einen
Anspruch, die Arbeitszeit zu verringern. Die Verringerung der Arbeitszeit ist
nur dann ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber entgegenstehende dringende
betriebliche Gründe darlegen und beweisen kann. |
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