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· Informationen · Pressespiegel |
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Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe |
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Wird ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung des
Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber beendet, ruht in der Regel für die Dauer von 12 Wochen der
Anspruch auf Arbeitslosengeld/-hilfe. Die Dauer des
Arbeitslosengeldes-/hilfebezugs verkürzt sich um die Tage der Sperrzeit.
Erkrankt der Arbeitslose während der Sperrzeit, ruht auch der Anspruch auf
Krankengeld. |
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