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Reisemängel

 

 

 

 

 

Sommerzeit ist Reisezeit. Doch was ist zu tun, wenn die erhaltenen Reiseleistungen mangelhaft sind?

Die Mängel müssen vor Ort beim Veranstalter angezeigt und Abhilfe binnen einer angemessenen Frist verlangt werden. Die Fristsetzung ist entbehrlich, sofern der Veranstalter die Abhilfe verweigert. Werden die Mängel nicht innerhalb der Frist beseitigt, kann selbst Abhilfe geschaffen werden z.B. durch Umzug in ein anderes Hotel. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Reisepreis zu mindern oder bei erheblichen Mängeln, den Vertrag zu kündigen. Bei Vereitelung oder erheblichen Mängeln der Reise kann zudem auch Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit verlangt werden. Die Mängel sollten unbedingt durch Fotos und Bestätigungen von Zeugen sowie der Reiseleitung dokumentiert werden. Sie müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Zudem verjähren die Ansprüche bereits nach 6 Monaten.