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Pflichtteilsrecht |
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Werden bestimmte nahe Angehörige "enterbt", so steht ihnen trotzdem ein sog.
Pflichtteilsanspruch gegen die testamentarisch eingesetzten Erben zu. Dieser
Pflichtteilsanspruch muß innerhalb von 3 Jahren seit Kenntnis von der Enterbung
(gerichtlich) geltend gemacht werden, wenn man sich nicht vorher gütlich
geeinigt hat. |
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