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Nichteheliche Kinder |
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Der
Begriff der „nichtehelichen Kinder“ wurde vom Gesetzgeber bereits vor einiger
Zeit durch den Ausdruck „Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet
sind,“ ersetzt. Ziel mehrerer Gesetzesänderungen war es insbesondere, die
rechtliche Stellung dieser Kinder den ehelichen Kindern anzugleichen. |
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