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Wichtige Gesetzesänderung für Handwerker |
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Welcher Handwerker kennt das nicht: Er hat seine
Arbeiten mangelfrei erbracht und seine Rechnung geschrieben, muss aber trotzdem
auf sein Geld warten. Zinsen standen ihm bisher erst von der ersten Mahnung an
zu was einige Kunden dazu veranlasste, erst nach der Mahnung zu zahlen. Dem
hat der Gesetzgeber vom 1. Mai an einen Riegel vorgeschoben. Dem Handwerker
stehen jetzt 30 Tage nach Rechnung automatisch Zinsen in Hvhe von mindestens 5 %
|ber dem Basiszins zu (derzeit sind das insges. 7,68 %). |
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