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Familienrecht - Kindergeld

 

 

 

 

 

Zum 1. Januar 1999 wurde das Kindergeld für das 1. und das 2. Kind um 30,-- DM von 220.- DM auf jeweils 250.- DM monatlich erhöht. Viele Väter und Mütter, die Unterhalt für ihre Kinder zahlen, fragen daher, welche Auswirkungen dies für sie hat. Bei minderjährigen Kindern soll die Hälfte des Kindergeldes dem zählenden Elternteil zugute kommen. Daher reduziert sich der Unterhalt um die Hälfte der Erhöhung, also um 15.- DM. Dies gilt jedoch nur, wenn der Unterhalt bisher nicht gerichtlich oder durch notarielle Urkunde bzw. Urkunde des Jugendamtes geregelt ist. Anderenfalls muss diese Urkunde zunächst abgeändert werden. Dies ist jedoch nicht ohne weiteres möglich. Es müssen vielmehr regelmäßig weitere Umstände hinzukommen (z.B. geringeres Einkommen). Daher empfiehlt es sich in einem solchen Fall, anwaltlichen Rat einzuholen.