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Fahrverbot |
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Fahrverbote
werden in den im Bußgeldkatalog vorgesehenen Fällen, wie Tempo- oder
Rotlichtverstößen, als Regelfolge verhängt. Sie dauern 1 bis 3 Monate, dann
erhält der Fahrer den Führerschein zurück. Führerscheinentzug droht bei
schwereren Delikten wie Straßenverkehrsgefährdung, aber auch ab 18
Flensburg-Punkten. Der Führerschein ist mindestens 6 Monate weg. Dann wird er
auf Antrag neu erteilt, oft erst nach einer Medizinisch-Psychologischen
Untersuchung (MPU). War er länger als 2 Jahre weg, muss die Fahrprüfung
wiederholt werden. |
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