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Erbschaftssteuer

 

 

 

 

 

Sowohl beim Vererben als auch beim Verschenken kassiert der Staat in Form von Erbschaftsteuer mit. Daran muß insbesondere beim Übertragen von Vermögen und beim Abfassen eines Testamentes gedacht werden.

Die Steuerfreibeträge können dabei alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden. Dies bedeutet, daß ein Elternteil seinem Kind alle zehn Jahre 400.000,- DM steuerfrei übertragen kann - durch Schenkung oder Vererbung. Die vorgezogene Übertragung ist für kinderlose Personen besonders wichtig, da der Freibetrag bei einer Übertragung beispielsweise an Neffen oder an Geschwister alle 10 Jahre nur 20.000,- DM beträgt. Ist also geplant, das Vermögen an derartige Verwandte zu übertragen, sollte die 10-Jahres-Frist in jedem Fall bedacht werden. In jedem Fall sollte man einen Fachmann zurate ziehen, um bei der Gestaltung und Abfassung eines Testamentes bzw. Erbvertrages keinen Fehler zu machen.