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 Neues Bußgeldrecht

 

 

 

 

 

Seit Mai 2000 ist das Verkehrsbußgeldrecht verschärft worden.In erster Linie wurden die Strafen für zu schnelles Fahren erhöht.

Für PKW-Fahrer drohen ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/h innerorts und von mehr als 60 km/h außerorts höhere Strafen. Bei geringeren Überschreitungen sowie bezüglich des Punktekatalogs ergeben sich keine Änderungen.
Somit müssen PKW-Fahrer weiterhin ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h (bei Sichtweite unter 50 m auch früher) mit Punkten in Flensburg und ab einer Überschreitung von mehr als 30 km/h innerorts bzw. mehr als 40 km/h außerorts mit der Verhängung eines Fahrverbots rechnen. Ein Fahrverbot droht regelmäßig auch dann, wenn innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h festgestellt wird.

Der Bußgeldkatalog regelt die Bestrafung für den "Normalfall". Bei besonderen Umständen kann auch hiervon abgewichen werden. Gegebenenfalls sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.