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Bußgeldbescheid

 

 

 

 

 

Seit 1. Januar 1990 gibt es einen neuen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog für nahezu alle Verkehrsverstöße, die eine Geldbuße von 80,00 DM und mehr und/oder ein Fahrverbot nach sich ziehen sowie Punkte in Flensburg verursachen.
Es gelten Bußgeld-Regelsätze. Die Obergrenze des Bußgeldes wurde seit 1.3.1998 von DM 1.000,00 auf DM 2.000,00 erhöht. Auch auf die Erteilung einer Verwarnung kann ein Bußgeldbescheid erfolgen, wenn der Betroffene mit der Verwarnung nicht einverstanden ist.

Wichtig: Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bußgeldbehörde Einspruch eingelegt werden. Er muß nicht begründet werden. Soweit die Behörde dem Einspruch nicht abhilft, werden die Unterlagen der Staatsanwaltschaft übersandt, die i.d.R. die Akte dem zuständigen Gericht zur Entscheidung vorlegt. Es empfiehlt sich jedoch anwaltlichen Rat einzuholen, nicht zuletzt um Akteneinsicht zu erhalten.