Die Vereinbarung derartiger Verfallfristen ist
zulässig. Die vorliegende Verfallfrist ist aufgrund ihrer doppelten Wirkung besonders
einschränkend. Normalerweise gelten Verfallfristen hinsichtlich des Gehaltes nicht bei
Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Dieses gilt nicht für die vorliegende doppelte
Verfallfrist.
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