Die Vereinbarung derartiger Verfallfristen ist zulässig. Die vorliegende Verfallfrist ist aufgrund ihrer doppelten Wirkung besonders einschränkend. Normalerweise gelten Verfallfristen hinsichtlich des Gehaltes nicht bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Dieses gilt nicht für die vorliegende doppelte Verfallfrist.


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