Die gesetzlichen Vorschriften sind wie folgt:
Beschäftigungszeit Kündigungsfrist zum für
bis 2 Jahre 1 Monat 15. od 31. ArbG u. AN
2 Jahre ab dem 25. Lj. des ArbN 1 Monat Monatsende ArbG
5 Jahre ab dem 25. Lj. des ArbN 2 Monate Monatsende ArbG
8 Jahre ab dem 25. Lj. des ArbN 3 Monate Monatsende ArbG
10 Jahre ab dem 25. Lj. des ArbN 4 Monate Monatsende ArbG
12 Jahre ab dem 25. Lj. des ArbN 5 Monate Monatsende ArbG
15 Jahre ab dem 25. Lj. des ArbN 6 Monate Monatsende ArbG
20 Jahre ab dem 25. Lj. des ArbN 7 Monate Monatsende ArbG
innerhalb vereinbarter Probezeit bis zu 6 Monaten beträgt die Kündigungsfrist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer 2 Wochen.
Dieses bedeutet, daß für den Arbeitgeber die
längeren Fristen als für den Arbeitnehmer gelten.
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