Die gesetzlichen Vorschriften sind wie folgt:

Beschäftigungszeit Kündigungsfrist zum                       für

bis 2 Jahre                                       1 Monat  15. od 31.     ArbG u. AN

2 Jahre ab dem 25. Lj. des ArbN 1 Monat Monatsende ArbG

5 Jahre ab dem 25. Lj. des ArbN 2 Monate Monatsende ArbG

8 Jahre ab dem 25. Lj. des ArbN 3 Monate Monatsende ArbG

10 Jahre ab dem 25. Lj. des ArbN 4 Monate Monatsende ArbG

12 Jahre ab dem 25. Lj. des ArbN 5 Monate Monatsende ArbG

15 Jahre ab dem 25. Lj. des ArbN 6 Monate Monatsende ArbG

20 Jahre ab dem 25. Lj. des ArbN 7 Monate Monatsende ArbG


innerhalb vereinbarter Probezeit bis zu 6 Monaten beträgt die Kündigungsfrist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer 2 Wochen. Dieses bedeutet, daß für den Arbeitgeber die längeren Fristen als für den Arbeitnehmer gelten.


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