Gemäß § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz besteht
die Nachweispflicht der Erkrankung erst nach Ablauf des 3. Kalendertages. Der Arbeitgeber
ist berechtigt, bereits ab dem 1. Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
zu verlangen.
Umstritten ist, ob mit dem Arbeitnehmer einzelvertraglich die Vorlagepflicht vereinbart
werden kann oder ob der Arbeitgeber einen sachlichen Grund für das Verlangen haben muß.
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