Gemäß § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz besteht die Nachweispflicht der Erkrankung erst nach Ablauf des 3. Kalendertages. Der Arbeitgeber ist berechtigt, bereits ab dem 1. Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen. Umstritten ist, ob mit dem Arbeitnehmer einzelvertraglich die Vorlagepflicht vereinbart werden kann oder ob der Arbeitgeber einen sachlichen Grund für das Verlangen haben muß.


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